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Pflegeberufe in der grundgesetzlichen Kompetenzordnung

SFr. 87,95
Der Bundesgesetzgeber beabsichtigt, wie dies für Pflegefachkräfte mit dem Pflegeberufegesetz (2020) erfolgt ist, auch für Pflegeassistenzkräfte eine weitgehende, auf einem generalistischen Ansatz beruhende Harmonisierung des bislang landesrechtlich geregelten Berufs- und Ausbildungsrechts einschließlich der Ausbildungsfinanzierung. Angesichts nur beschränkter Bundeskompetenzen für das Gesundheitswesen stellt sich die in der vorliegenden Arbeit - auch in allgemeiner Perspektive hinsichtlich Regelungen des Rechts der Gesundheitsberufe - untersuchte Kompetenzfrage.