Praxis der Strafzumessung
Produktbeschreibung
Zum Werk§Das Recht der Strafzumessung ist gesetzlich nur in wenigen Vorschriften des Strafgesetzbuches geregelt; ausschlaggebend für die Höhe der Strafe ist stets die individuelle Würdigung von Tat und Täter durch den Strafrichter. Für ihn, aber auch für den mit der Vorbereitung des Plädoyers oder einer Rechtsmittelschrift befassten Staatsanwalt bzw. Strafverteidiger ist eine genaue Kenntnis der Strafzumessungspraxis daher von entscheidender Bedeutung.§Inhalt§- Instrumentarium der Sanktionen§- Strafzumessungserhebliche Umstände§- Vorgang der Strafzumessung§- Gesamtstrafe§- Feststellung der strafzumessungserheblichen Tatsachen§- Strafzumessung in den Urteilsgründen§- Deliktsspezifische Strafzumessungsumstände§Vorteile auf einen Blick§- systematische und praxisorientierte Darstellung§- zahlreiche Beispiele und Bearbeitungsschemata§- Werk deutlich erweitert§Zielgruppe§Für Richter, Staatsanwälte, Strafverteidiger.
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