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Vermögensabschöpfung in der Praxis

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Verlag Beck Juristischer Verlag Bindung Hardcover ISNB / EAN 9783406507649 von Thomas Rönnau

Produktbeschreibung

Die neue Reihe Strafverteidigerpraxis gibt dem Verteidiger Handreichungen für seine tägliche Arbeit. Relevante Einzelthemen werden hier so aufgearbeitet, dass einerseits der schnelle Zugriff auf die Probleme gewährleistet ist und andererseits ein vollständiges Verständnis sowohl der materiellrechtlichen Grundlagen, des Verfahrensrechts als auch der Verteidigungstaktik ermöglicht wird.
Bei alledem steht die Praxis im Vordergrund: Übersichten, Checklisten, und Formulierungsbeispiele erhöhen den Nutzen dieser Praxisbände.
Die Herausgeber, Dr. Klaus Leipold (geschäftsführender Herausgeber), RA; Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Volk; Professor Dr. Gunter Widmaier und Dr. Stephan Beukelmann, RA, bürgen für die praxisorientierte Konzeption der Reihe. Professor Volk ist als Strafrechtswissenschaftler intensiv mit der Strafverteidigung befasst. Professor Widmaier ist einer der führenden strafrechtlichen Revisionsanwälte; Dr. Leipold (Fachanwalt für Strafrecht) und Dr. Beukelmann sind als Strafverteidiger tätig. Alle Herausgeber lehren zudem in der Anwaltsausbildung.
Die Vermögensabschöpfungsaktivitäten der Justiz zielen darauf ab, dem Täter profitorientierter Straftaten "die Früchte seiner Tat zu entziehen". Neben den klassischen Sanktionen soll so auch die Abschöpfung lediglich als tatverstrickt verdächtiger Vermögenswerte erreicht werden. Die Vermögensabschöpfung hat in der Praxis des Strafverfahrens mittlerweile eine erhebliche Bedeutung. Sonderdezernate der Landeskriminalämter stellen im Zusammenwirken mit den Staatsanwälten verdächtiges Vermögen in beträchtlicher Höhe sicher. Im Jahre 1999 wurden beispielsweise Vermögenswerte im Gesamtwert von ca. 430 Mio. DM vorläufig gesichert.
Die materiellen wie verfahrensrechtlichen Fragen der Problematik werden im Werk erstmalig umfassend dargestellt. Berücksichtigt wurden hierfür über 300 ergangene obergerichtliche Entscheidungen, davon ca. 100 unveröffentlichte.
Für Strafverteidiger, aber auch Rechtsanwälte, die Verletzte einer Vermögensstraftat vertreten, sowie Strafverfolger und Richter.


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